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Hinweise zum Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz

Warum braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten?

Die Pro Arbeit gewährt Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zwei- ten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Diese Leistungen umfassen u. a. die umfassende Un- terstützung bei der Eingliederung in Arbeit, einschließlich der Ansprache, Förderung und Betreuung von Arbeitgebern. Um eine vollständige und zweckmäßige Beratung der Arbeitge- ber und die passgenaue und nachhaltige Vermittlung der leistungsberechtigten Personen im Sinne des SGB II (als „Bewerber“) in Ausbildung oder Arbeit sicherzustellen, ist es notwen- dig, bestimmte bewerber- und stellenbezogene Angaben und Auskünfte einzuholen und diese solange zu speichern, wie sie benötigt werden. Dies wird auch als „Erhebung“ und „Verarbeitung“ von Daten bezeichnet.

Was unternimmt das Jobcenter, um Ihre Daten zu schützen?

Personenbezogene Informationen über Bewerber werden auch Sozialdaten genannt. Im Zu- sammenhang mit der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung sind aber nicht nur die Sozialda- ten der Bewerber, sondern auch betriebs- und geschäftsbezogenen Daten des Arbeitgebers geschützt. Dies gilt insbesondere, wenn betriebs- und geschäftsbezogenen Daten vertraulich sind und einen sogenannten „Geheimnischarakter“ haben, also nicht ohne Weiteres der All- gemeinheit zugänglich sind bzw. ein Interesse an der Geheimhaltung besteht. Wie Sozialda- ten unterliegen auch solche vertraulichen betriebs- und geschäftsbezogene Daten dem Sozi- algeheimnis (§ 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch i. V. m. § 67 Abs. 2 Zehntes Buch Sozial- gesetzbuch). Die Beschäftigten der Pro Arbeit sind dem Sozialgeheimnis verpflichtet und dürfen Ihre betriebs- und geschäftsbezogenen Daten nicht an Unbefugte weitergeben.

Information über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten

Im Folgenden informieren wir über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten anlässlich der Beratung und Vermittlung durch den Arbeitgeberservice. Es geht zunächst um solche Daten, die auf Sie bzw. Ihr Unternehmen persönlich beziehbar sind, z. B. Name/Firma, Adresse, aber auch um einzelne Stellenbeschreibungen (Stellenanforderungsprofil) und den Stand eines Stellenbesetzungsverfahrens.

Im Rahmen des Vermittlungsprozesses können die Arbeitsplatzanforderungen mit den Kom- petenzen eines Bewerbers automatisiert abgeglichen werden, um so eine passgenaue Ver- mittlung zu ermöglichen (sog. Matching).

Dabei können u. a. folgende Kriterien des Arbeitsplatzes und der Stellenanforderungen her- angezogen werden: Branche, Unternehmensgröße, Arbeitszeit, Ausübungsorte, Eintrittster- min, Ausbildung, Berufserfahrung, Kenntnisse und Fertigkeiten, Fahrerlaubnisse / Führer- scheine, Sprachkenntnisse, Befristung, Befristungsdauer. Je höher der Übereinstimmungs- grad der Kompetenzen des Bewerbers mit den Anforderungen des Stellenangebotes ist, desto wahrscheinlicher ist ein entsprechender Vermittlungsvorschlag. Die Entscheidung, ob z. B. ein Vermittlungsvorschlag erstellt wird, trifft jedoch der/die zuständige Ansprechpart- ner/in der Pro Arbeit.

Um Sie und Ihr Unternehmen zutreffend und zweckmäßig beraten zu können, stellen wir Ihnen ferner in regelmäßigen Abständen auch besondere Veranstaltungen und Anlässe vor, die vom Arbeitgeberservice betreut und organisiert werden. Zu diesem Zweck haben wir Ihre Kontaktdaten erhoben und gespeichert.

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Die Pro Arbeit muss die Daten solange speichern, wie sie zur Wahrnehmung der gesetzli- chen Aufgaben erforderlich sind. Einerseits werden die Aufgaben der Arbeits- und Stellen- vermittlung sowie die Beratung der Arbeitgeber von der Pro Arbeit erbracht, um freie Stellen mit leistungsberechtigten Personen (Bewerber) im Sinne des SGB II zu besetzen. Anderer- seits sind leistungsberechtigte Personen (Bewerber) grundsätzlich verpflichtet, eine zumut- bare Arbeit aufzunehmen (§§ 2, 10 SGB II).

Es muss die Möglichkeit bestehen, die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Vermittlung sowie die Zweckmäßigkeit der Beratung von Arbeitgebern prüfen zu können und in diesem Zusammenhang auf die arbeitgeber- und stellenbezogenen Angaben zurückzugreifen. In die- sem Zusammenhang sind insbesondere die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu beachten. Diese ergeben sich aus den haushaltsrechtlichen Vorschriften. Nach Ablauf des Aufbewah- rungszeitraums werden die Daten gelöscht.

Welche Rechte haben Sie und an wen können Sie sich wenden?

Im Zusammenhang mit dem Thema „Datenschutz“ haben Sie verschiedene Rechte, die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung und den Vorschriften des Zehnten Buchs Sozialge- setzbuch ergeben:

  • Recht auf Auskunft
    Sie können Auskunft über die verarbeiteten Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsan- trag soll Ihr Anliegen präzisiert werden, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Es soll die Art der Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnet werden, z. B. durch Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. Stellenbesetzungsverfahren) und zum sachlichen Hintergrund.
  • Recht auf Berichtigung
    Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Ver- vollständigung verlangen. Die Verarbeitung zur Klärung einer streitigen Sachfrage wird hierdurch nicht berührt.
  • Recht auf Löschung
    Sie können die Löschung von einzelnen oder allen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von der Pro Arbeit zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. oben).
  • Recht auf Löschung
    Sie können die Löschung von einzelnen oder allen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von der Pro Arbeit zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. oben).
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
    Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Da- ten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit hinsichtlich der Verarbeitung ein wichtiges Interesse an der rechtmäßigen Aufgaben- erfüllung nach dem SGB II vorliegt oder Grund zu der Annahme besteht, dass an- sonsten schutzwürdige Interessen beeinträchtigt würden.
  • Recht auf Widerspruch
    Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings kann die Pro Arbeit dem nicht nachkommen, wenn hinsichtlich der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht (z. B. Durchführung des Verwaltungs- verfahrens zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung nach dem SGB II) oder die Pro Ar- beit durch Rechtsvorschrift zur Datenverarbeitung verpflichtet ist.

Bei Fragen zum Datenschutz, die sich anlässlich der Vermittlung bzw. anlässlich Ihrer Bera- tung durch den Arbeitgeberservice ergeben, ist die Pro Arbeit die „verantwortliche Stelle“ für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten. Die Pro Arbeit ist verpflichtet, einen be- hördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist ein wichtiger und auf dem Gebiet des Datenschutzes insoweit weisungsfreier Ansprech- partner zum Datenschutz. Die Kontaktdaten lauten:

Pro Arbeit – Kreis Offenbach – (AöR) – Kommunales Jobcenter
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Max-Planck-Straße 1-3
63303 Dreieich

Zudem haben Sie etwa in streitigen Fällen das Recht, den Hessischen Datenschutzbeauf- tragten einzuschalten. Die Kontaktdaten des Hessischen Datenschutzbeauftragten lauten:

Der Hessische Datenschutzbeauftragte
Postfach 31 63
65021 Wiesbaden
oder
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden

Tel.: 0611 / 1408 - 0
Fax: 0611 / 1408 - 900 oder - 901
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