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Beratungskonzept

Die Pro Arbeit ist als Kommunales Jobcenter gesetzlich damit beauftragt das Sozialgesetzbuch II umzusetzen. Dies beinhaltet unter anderem die Beratung von Leistungsberechtigten, mit dem Ziel der Arbeitsmarktintegration.

Aufgrund zu erwartender gesetzlicher Änderungen, die die Beratung im Eingliederungsprozess betreffen, hat sich die Pro Arbeit bereits im letzten Jahr den Anpassungen gestellt.

Daraus resultiert das neue Beratungskonzept, welches im Jahr 2024 startet. Es formuliert eine einheitliche Anforderung an den Eingliederungsprozess. Gerade in Zeiten von Veränderung, soll es einen klaren Rahmen bieten.

Dem Beratungskonzept selbst liegt ein systemisches Verständnis von Beratung zu Grunde.

Beratung und Coaching stellen einen Interaktionsprozess zwischen Jobcoaches und Leistungsberechtigten dar.  Dieser Prozess ist in die Organisation der Pro Arbeit und in den gesellschaftlichen Kontext eingebunden.

Das Konzept führt bereits vorhandene und angewendete Fachinformationen, Strategien, Praxis und Methoden zusammen.

Eine qualitativ hochwertige Beratung erfordert professionelle Haltungen. Diese Haltungen sind in unserem Konzept fest verankert. Unserer Vorstellung nach bedarf es hierfür:

-Neutralität und Reflexion des eigenen Wertesystems

- Akzeptanz und Wertschätzung

- Offenheit und Neugier

- Ressourcen- und Lösungsorientierung; Leistungsberechtigte als Experten/Expertinnen für sich

- Kongruenz

- Empathie, Perspektivwechsel und Transparenz

 

Für weitere Informationen oder bei Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihren Jobcoach oder an unsere Fachliche Beraterin Frau Farnsteiner.

Kontaktdaten:

Telefon: 06074 / 8058- 594

E-Mail: s.farnsteiner@proarbeit-kreis-of.de