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Aktuelle Meldungen zum SGB II / Bürgergeld

Gesetzliche Änderungen im Bürgergeld ab dem 01.01.2025

Ab dem 01.01.2025 treten gesetzliche Änderungen in Kraft, die das Bürgergeld nach dem SGB II betreffen. Diese Anpassungen können sich direkt oder indirekt auf die Höhe Ihrer Leistungen auswirken. Im Folgenden finden Sie eine übersichtliche Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen. Bitte beachten Sie, dass wir im Einzelfall weitere Informationen oder Unterlagen von Ihnen anfordern können. Zudem sind Sie weiterhin verpflichtet, uns Änderungen Ihrer persönlichen, wirtschaftlichen oder familiären Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen.

 

1. Bürgergeld

Höhe der Regelbedarfe
Die Höhe des Bürgergeldes bleibt zum 01.01.2025 unverändert. Bei der Berechnung Ihrer Leistungen gelten weiterhin die aktuellen Regelbedarfe.

Alleinstehende / Alleinerziehende

563 Euro (+ 0 Euro)

Regelbedarfsstufe 1

Partnerinnen oder Partner in Bedarfsgemeinschaften

506 Euro (+ 0 Euro)

Regelbedarfsstufe 2

Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII)

451 Euro (+ 0 Euro)

Regelbedarfsstufe 3

Nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern

451 Euro (+ 0 Euro)

Regelbedarfsstufe 3

Jugendliche von 14 bis 17 Jahren

471 Euro (+ 0 Euro)

Regelbedarfsstufe 4

Kinder von 6 bis 13 Jahren

390 Euro (+ 0 Euro)

Regelbedarfsstufe 5

Kinder von 0 bis 5 Jahren

357 Euro (+ 0 Euro)

Regelbedarfsstufe 6

 

Pauschale für persönlichen Schulbedarf
Die Pauschalen für den persönlichen Schulbedarf bleiben ebenfalls unverändert:

  • 130 Euro am 1. August (Schuljahresbeginn)
  • 65 Euro am 1. Februar (Start des 2. Schulhalbjahres)

Diese Unterstützung erhalten Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemeinbildende oder berufsbegleitende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung beziehen. Weitere Informationen zu Bildungs- und Teilhabeleistungen finden Sie unter: Bildung und Teilhabe

Sofortzuschlag
Der monatliche Sofortzuschlag (§ 72 SGB II) wurde zum 01.01.2025 von 20 Euro auf 25 Euro erhöht. Anspruchsberechtigt sind minderjährige Kinder sowie volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Der Sofortzuschlag wird ebenfalls für Kinder gewährt, die zwar keinen Anspruch auf Bürgergeld haben, jedoch Anspruch auf mindestens eine konkrete Bildungs- oder Teilhabeleistung.

Der erhöhte Sofortzuschlag wird automatisch berücksichtigt. Ein Antrag ist nicht erforderlich, selbst wenn Ihr aktueller Bescheid für 2025 noch einen niedrigeren Betrag ausweist.

Freibeträge für Einkommen
Die Freibeträge für Einkommen aus Erwerbstätigkeit wurden erhöht. Einkommen von jungen Menschen unter 25 Jahren aus Schüler- und Studierendenjobs, beruflicher Ausbildung oder freiwilligen Diensten (z. B. Bundesfreiwilligendienst) bleibt bis zur neuen Minijob-Grenze von 556 Euro anrechnungsfrei (vorher: 538 Euro). Auch hier erfolgt die Berücksichtigung automatisch.

 

2. Änderungen bei weiteren staatlichen Leistungen

Kindergeld
Ab dem 01.01.2025 erhöht sich das Kindergeld auf 255 Euro pro Kind (bisher: 250 Euro). Wenn Sie bereits Kindergeld beziehen, wird die höhere Zahlung automatisch durch die Familienkasse ausgezahlt und bei der Berechnung Ihrer Leistungen berücksichtigt. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig.

Unterhaltsvorschuss
2025 fällt der Unterhaltsvorschuss etwas geringer aus:

Altersstufe

Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss

Absenkung

bis 31.12.2024

ab 01.01.2025

 
       

0 bis 5 Jahre

230,00 EURO

227,00 EURO

- 3 Euro

6 bis 11 Jahre

301,00 EURO

299,00 EURO

- 2 Euro

12 bis 17 Jahre

395,00 EURO

394,00 EURO

- 1 Euro

 

Der Unterhaltsvorschuss ist beim Bürgergeld als Einkommen beim jeweiligen Kind bedarfsmindernd anzurechnen. Die Anpassung der Anrechnung erfolgt automatisch. Hierfür ist kein Antrag zu stellen.

Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle

Die Unterhaltsbeträge nach der „Düsseldorfer Tabelle“ (Kindesunterhalt) wurden zwar zum 01.01.2025 erhöht. Die Zahlbeträge ergeben sich aber nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen).

Falls Sie derzeit Unterhaltszahlungen von Dritten auf Grundlage dieser Tabelle erhalten, informieren wir Sie gesondert über die entsprechenden Anpassungen.

 

3. Einkommensbezogene Änderungen

Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2025 auf 12,82 Euro pro Stunde (vorher: 12,41 Euro). Bitte reichen Sie uns Ihre Lohnabrechnung für Januar 2025 ein, falls Sie Bürgergeld beziehen und Erwerbseinkommen erzielen, damit wir dies entsprechend berücksichtigen können.

Mindestvergütung für Auszubildende
Die Mindestvergütung für Auszubildende wurde angehoben und beträgt ab 2025:

  • 682 Euro im 1. Ausbildungsjahr (vorher: 649 Euro)
  • 805 Euro im 2. Ausbildungsjahr (vorher: 766 Euro)
  • 921 Euro im 3. Ausbildungsjahr (vorher: 876 Euro)
  • 955 Euro im 4. Ausbildungsjahr (vorher: 909 Euro)

Bitte reichen Sie uns Ihre Gehaltsnachweise für Januar 2025 ein, damit wir diese Änderungen berücksichtigen können.

Minijob-Grenze in den Sozialversicherungen
Die Minijob-Grenze erhöht sich ab Januar 2025 auf 556 Euro, also 18 Euro mehr im Monat.

Falls Sie Bürgergeld beziehen und in einem Minijob tätig sind, bitten wir Sie, uns Ihre Lohnabrechnung für Januar 2025 vorzulegen, sofern sich die Höhe Ihres Einkommens geändert hat. Dies ermöglicht uns, die Anpassungen bei der Berechnung Ihrer Leistungen entsprechend zu berücksichtigen.

 

Wichtige Hinweise

  • Für den laufenden Bewilligungszeitraum wird zunächst kein neuer Bescheid mit den angepassten Beträgen ausgestellt, sofern sich keine weiteren relevanten Änderungen in Ihren persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen ergeben.
  • Sollten Sie einen Änderungsbescheid wünschen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kontaktperson der Grundsicherung.
  • Bitte denken Sie daran, Änderungen Ihrer Einkommens-, Vermögens- oder persönlichen Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen. Nutzen Sie in diesem Zusammenhang gerne unsere digitalen Verwaltungsangebote.

 

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihre Mitwirkung und freuen uns auf die weiterhin gute Zusammenarbeit.