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Bildungs- und Teilhabepaket

Bildungs- und Teilhabepaket
Damit Kinder und Jugendliche mitmachen können

Ob Klassenfahrt, Mittagessen in der Schule, Nachhilfe oder Sportverein: Kinder und Jugendliche sollen unabhängig vom Einkommen ihrer Familie gute Bildungs- und Teilhabechancen haben.

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützt Familien bei verschiedenen Ausgaben rund um Kita, Schule, Lernen und Freizeit. Je nach persönlicher Situation können Kosten übernommen oder Zuschüsse gewährt werden.

Wichtiger Hinweis

Die Website „Bildung und Teilhabe im Kreis Offenbach“ ist derzeit aufgrund technischer Probleme nicht erreichbar.

Wir arbeiten daran, das Problem so schnell wie möglich zu beheben. Damit Sie trotzdem auf die wichtigsten Informationen und Anträge zugreifen können, haben wir diese vorübergehend auf dieser Seite für Sie zusammengestellt.

Die reguläre Website www.bildung-und-teilhabe-kreis-of.de ist aktuell leider nicht erreichbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Leistungen, Anträge und Formulare

Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die einzelnen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets und die dazugehörigen Anträge.

Ausflüge & Klassenfahrten

Kosten für eintägige Ausflüge sowie mehrtägige Fahrten und Klassenfahrten von Schule, Kita oder Kindergarten können im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets übernommen werden. Der Antrag unterscheidet entsprechend zwischen eintägigen Ausflügen und mehrtägigen Fahrten.

Bitte beachten:
Bei einem eintägigen Ausflug ist ein Nachweis, zum Beispiel der Elternbrief, beizufügen. Bei einer mehrtägigen Fahrt muss die Rückseite des Antrags von der Schule, Kita oder dem Kindergarten ausgefüllt werden.


Antrag Ausflüge & Klassenfahrten herunterladen


Schulbedarf

Für die persönliche Schulausstattung können Schülerinnen und Schüler finanzielle Unterstützung erhalten. Dazu gehören zum Beispiel Hefte, Stifte und andere benötigte Schulmaterialien.

Der Zuschuss für den persönlichen Schulbedarf beträgt aktuell insgesamt 195 Euro pro Schuljahr:

130 Euro zum 1. August und
65 Euro zum 1. Februar.

Bitte beachten:
Ab einem Alter von 15 Jahren ist eine Schulbescheinigung erforderlich. Wer Kinderzuschlag oder Wohngeld erhält, fügt außerdem den entsprechenden Bescheid bei.

Antrag Schulbedarf herunterladen


Schülerbeförderung

Wenn Schülerinnen und Schüler für den Weg zur Schule auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Schülerbeförderung übernommen werden.

Die Kosten für das Schülerticket Hessen können in der Regel für Schülerinnen und Schüler ab der 11. Klasse erstattet werden.

Bitte beachten:
Für die Prüfung werden laut Antrag folgende Nachweise in Kopie benötigt:

  • Kaufbeleg der Kreisverkehrsgesellschaft / KVG OF für das Schülerticket Hessen
  • Zahlungsbeleg, zum Beispiel Kontoauszug oder Quittung
  • Schulbescheinigung.


Antrag Schülerbeförderung herunterladen


Lernförderung

Manchmal benötigen Schülerinnen und Schüler zusätzliche Unterstützung, um ihre Lernziele zu erreichen. Wenn die schulischen Fördermöglichkeiten nicht ausreichen, können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine außerschulische Lernförderung übernommen werden.

Eine reine Hausaufgabenbetreuung kann im Rahmen dieser BuT-Leistung nicht finanziert werden.

Bitte beachten:
Dieser Antrag besteht aus mehreren Teilen:

1. Eltern:
Die persönlichen Angaben und der Antrag auf Kostenübernahme werden von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten ausgefüllt.

2. Schule:
Die Fach- bzw. Klassenlehrkraft muss den Nachhilfebedarf bestätigen und Angaben zur Notwendigkeit machen. Schulische Förderangebote haben Vorrang.

3. Anbieter der Lernförderung:
Auch der Anbieter der Nachhilfe muss einen Teil des Formulars ausfüllen und Angaben zum Angebot machen. Eine Zulassung als Anbieter für Lernförderung ist Voraussetzung für die Kostenübernahme.


Antrag Lernförderung herunterladen


Gemeinschaftliches Mittagessen

Kinder und Jugendliche können Unterstützung für das gemeinschaftliche Mittagessen erhalten – in der Kita, in der Kindertagespflege oder in der Schule beziehungsweise in schulischer Verantwortung.

Bitte beachten:
Die Rückseite des Antrags muss vom jeweiligen Leistungsanbieter ausgefüllt werden. Das kann beispielsweise die Kita, die Schule, ein Förderverein, Caterer oder die Kindertagespflege sein.

Dort werden unter anderem die Teilnahme am Mittagessen, die Kosten und die Art der Abrechnung bestätigt. Frühstück, Snacks und Getränke gehören nicht zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung.


Antrag Mittagessen herunterladen


Soziale & kulturelle Teilhabe – MACH MIT

Auch Freizeit und gemeinschaftliche Aktivitäten gehören zum Bildungs- und Teilhabepaket.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können einen Zuschuss erhalten, zum Beispiel für:

  • eine Aktivität im Sportverein
  • Musikunterricht außerhalb der Schule
  • Ferienfreizeiten oder Ferienspiele
  • andere gemeinschaftliche Aktivitäten.

Die monatliche Pauschale für die MACH MIT-Leistungen beträgt 15 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Zuschuss auch zu einem Einmalbetrag zusammengefasst werden.


Antrag Soziale & kulturelle Teilhabe herunterladen


 

Wer kann Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten?

Leistungen für Bildung und Teilhabe kommen insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien infrage, die eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • Grundsicherung / Leistungen nach dem SGB II
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld.

Welche BuT-Leistungen im Einzelfall möglich sind, hängt unter anderem vom Alter des Kindes bzw. Jugendlichen und von der jeweiligen Leistung ab.

 

Was kann gefördert werden?

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst verschiedene Bereiche des Alltags von Kindern und Jugendlichen:

Schule & Kita
Ausflüge und Klassenfahrten, persönlicher Schulbedarf und unter bestimmten Voraussetzungen Schülerbeförderung.

Lernen
Zusätzliche Lernförderung, wenn sie erforderlich ist und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Gemeinsam essen
Gemeinschaftliches Mittagessen in Kita, Kindertagespflege und Schule.

Freizeit & Gemeinschaft
Zum Beispiel Sportverein, Musikunterricht, Ferienfreizeiten und weitere gemeinschaftliche Aktivitäten.

 

Noch Fragen zu Bildung und Teilhabe?

Bei Fragen zu den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind wir gerne für Sie da.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Welche Ansprechpartnerin für Sie zuständig ist, richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:

A – Ar: Frau Nahlik | Tel. 06074 8058-371
As – Bu: Frau Sitoi | Tel. 06074 8058-273
Bü – C – D – Er: Frau Görner | Tel. 06074 8058-498
Es – F – G – Hn: Frau Zimmer | Tel. 06074 8058-534
Ho – I – J – K: Frau Agdas | Tel. 06074 8058-363
L – Mu: Frau Behnert | Tel. 06074 8058-556
Mü – N – O – P – Q – R: Frau Biesenthal | Tel. 06074 8058-625
Sa – St: Frau Polheim | Tel. 06074 8058-557
Su – T – U – V – W – XYZ: Frau Parakenings | Tel. 06074 8058-535

Persönlich und telefonisch für Sie da

Für persönliche Gespräche vor Ort und telefonische Beratungen erreichen Sie das Team Bildung und Teilhabe zu folgenden Zeiten:

Montag: 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: telefonisch 9:00 – 12:00 Uhr | persönlich vor Ort 9:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr

Kontakt und Anschrift

Pro Arbeit – Kreis Offenbach – (AöR)
Kommunales Jobcenter
Bildung und Teilhabe
Max-Planck-Straße 1–3
63303 Dreieich

Telefon: 06074 8058-555
E-Mail: btp@proarbeit-kreis-of.de