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Barrierefreiheitserklärung Pro Arbeit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.proarbeit-kreis-of.de veröffentlichte Website der Pro Arbeit – Kreis Offenbach (AöR), Kommunales Jobcenter.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behindertengleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HBITV) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HBITV, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vereinfachten Überprüfung des Webauftritts durch das Regierungspräsidium Gießen im September 2025 (Gz.: RPGI-LBIT-43d-0300-A25001-V081).

Eine weitere inhaltliche Überprüfung ist im ersten Halbjahr 2026 vorgesehen.

 

Nicht oder nur teilweise barrierefreie Inhalte

Die Website ist derzeit nur teilweise mit den genannten Anforderungen vereinbar.

Einige Inhalte, insbesondere Dokumente und Formulare, entsprechen derzeit noch nicht vollständig den Anforderungen der Barrierefreiheit. Diese werden schrittweise überarbeitet und barrierefrei bereitgestellt.

 

Geplante Maßnahmen

Die Website wird derzeit grundlegend überarbeitet. Im Rahmen eines geplanten Relaunchs sind umfassende technische und redaktionelle Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit vorgesehen.

Die vollständige barrierefreie Überarbeitung der Website ist bis Ende 2026 vorgesehen.

 

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.09.2025 erstellt und zuletzt am 10.03.2026 aktualisiert.

 

Kontakt bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an:

Frau Dr. Post
Telefon: 06074 / 8058-539
E-Mail: schweb-vertretung@proarbeit-kreis-of.de

 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten.

Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht diese, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1–7
35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de