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Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Onlinediensten

  • Welche Onlinedienste werden angeboten?

    Sie haben die Möglichkeit, rund um die Uhr 7 Tage die Woche folgende Onlinedienste im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld II zu nutzen:

    • Erstantragsstellung
    • Antrag auf Weiterbewilligung von Leistungen nach dem SGB II
    • Mitteilung von Veränderungen während des laufenden SGB IIBezuges
      • Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, bspw. Familienstand, Aufenthaltsstatus, Sozialversicherung, Mehrbedarfe (-> Persönliche Daten)
      • Änderung bei den Kosten der Unterkunft und Heizung, Einreichen einer Nebenkostenabrechnung (-> KdU / KdH)
      • Änderung der Bankverbindung (-> Bankverbindung)
      • Änderungen in den Einkommensverhältnissen (-> Einkommen)
      • Aufnahme einer Beschäftigung (-> Beschäftigungsaufnahme)
      • Zuzug einer neuen Person in Ihren Haushalt (-> BG-Check-In)
    • Selbstauskunft / Erhebung der Vermögensverhältnisse
    • Einreichen von Unterlagen (z.B. Gehaltsabrechnung, Bescheide anderer Sozialleistungsträger) über das Dokumentenportal
    • Beantragung einer Ortsabwesenheit
    • Einreichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
    • Antrag auf einmalige Leistungen (bspw. Wohnungs oder Babyerstausstattung)
    • Antrag auf ein Darlehen wegen Miet oder Energieschulden oder einer besonderen finanziellen Notlage
    • Kontaktcenter: Terminanfrage und sonstige Mitteilungen

     

    Die Services können sowohl über den Computer als auch über ein Tablet oder Smartphone komfortabel genutzt werden.

    Ebenso erhalten Sie hier eine (automatisierte) Eingangsbestätigung.

    Wir sind bestrebt, unsere digitalen Verwaltungsangebote stetig zu erweitern.

  • Kann ich bei Nutzung der Onlinedienste direkt Unterlagen mit hochladen?

    Ja, Sie haben die Möglichkeit, in allen Onlinediensten Nachweise und erforderliche Unterlagen direkt digital mit einzureichen. Sofern Sie Unterlagen nachreichen müssen, können Sie dies über das Dokumentenportal ebenfalls online tun.

    Beachten Sie hierbei: Je mehr Nachweise Sie direkt mit hochladen, umso kürzer ist die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages.

  • Welche Angaben muss ich bei einem Erstantrag machen?

    Es ist zunächst erforderlich, dass Sie Ihre persönlichen Daten angeben. Sofern Sie mit weiteren Personen zusammenleben, werden auch hier die persönlichen Angaben benötigt. Sogenannte Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet. Allein die persönlichen Daten sind jedoch nicht ausreichend, um über Ihren Antrag zu entscheiden. Daher sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse die gestellten Fragen möglichst umfangreich und vollständig beantworten und die erforderlichen Nachweise direkt hochladen. Anderenfalls verzögert sich die Antragsbearbeitung, da die Informationen und Unterlagen gesondert angefordert werden müssen.

  • Welche Unterlagen muss ich bei einem Erstantrag einreichen?

    Folgende Unterlagen sind für die Bearbeitung des Erstantrages in jedem Fall notwendig:

    • Personalausweise (Vorder-und Rückseite) oder Pässe mit Nachweis über den Aufenthaltsstatus bei Nichtdeutschen von allen Personen im Haushalt
    • Bankverbindung
    • Kontoauszüge der letzten drei Monate vor Antragsstellung von allen Konten (auch bspw. PayPal, Kreditkarten, Sparkonten) im Haushalt
    • Krankenkassenkarten bzw. Nachweise über die Krankenversichertennummer oder Schreiben zur Wahl der Krankenkasse
    • Sozialversicherungsausweise bzw. Nachweise über die Sozialversicherungsnummer
    • Nachweise über Steueridentifikationsnummern
    • Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung

    Sofern im Einzelfall einschlägig, sind folgende Unterlagen ebenfalls vorzulegen:

    • Mietvertrag und/oder Nachweise über die aktuellen Mietkosten, aufgeteilt in Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten
    • Schulbescheinigungen (bei Kindern ab 13 Jahren)
    • Studierendenausweis
    • Bestehende Arbeitsverträge
    • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate vor Antragstellung
    • Kündigungen des Arbeitsgebers
    • Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid oder Negativbescheinigung vom Arbeitslosengeld I
    • Sonstige Einkommensnachweise für bspw. Renten, Krankengeld, Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltszahlungen (auch Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz), Wohngeld, Mieteinnahmen

    Beachten Sie bitte, dass diese Aufzählung NICHT abschließend ist und aufgrund Ihrer Angaben oder Ihrer Lebenssituation weitere Unterlagen notwendig sein können.

  • Muss ich den Onlineantrag an einem Tag abschließen?

    Wenn Sie beim Ausfüllen Ihres Antrages Ihre E-Mail-Adresse angeben, können Sie den Antrag zwischenspeichern und innerhalb von maximal 30 Tagen nach Beginn abschließen. Notieren Sie sich beim Zwischenspeichern jedoch unbedingt die PIN, die sie erhalten. Ohne diese kann die Antragstellung nicht fortgesetzt werden. Sofern Sie keine E-Mail-Adresse angeben, müssen Sie die Antragsstellung in einer Sitzung beenden. Beachten Sie bitte, dass wir erst mit der weiteren Bearbeitung beginnen können, wenn Sie die Antragstellung abgeschlossen haben und Ihr Antrag bei uns eingegangen ist. Die Leistungen gelten erst als beantragt, wenn Sie den Antrag abgeschlossen und an uns übermittelt (abgesendet) haben.

  • Wann muss ich einen Weiterbewilligungsantrag stellen?

    Arbeitslosengeld II bekommen Sie für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel für 12 Monate, manchmal aber auch nur für 6 Monate, wenn Sie z.B. selbstständig tätig sind oder schwankendes Einkommen haben) gewährt. Den genauen Bewilligungszeitraum können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.

    Sofern Sie über den Bewilligungszeitraum hinaus weiterhin ALG II-Leistungen beantragen möchten, sollten Sie rechtzeitig vor Ablauf – am besten 4 bis 6 Wochen vorher- einen Weiterbewilligungsantrag stellen.

  • Welche Unterlagen muss ich bei einem Weiterbewilligungsantrag einreichen?

    Mindestens einzureichen sind die Kontoauszüge der letzten drei Monate aller Konten und aller Personen Ihrer Bedarfsgemeinschaft.

    Sofern sich weitere Änderungen, bspw. in Ihren Einkommensverhältnissen, ergeben haben, sind auch hierfür entsprechende Nachweise notwendig und einzureichen.

  • Wann und wie muss ich Veränderungen mitteilen?

    Mit dem Bezug von Bürgergeld (bisher: Arbeitslosengeld II) gibt es für Sie auch einige Pflichten. Diese umfassen z.B. die Mitwirkungspflichten. Das heißt, dass alle persönlichen und wirtschaftlichen Änderungen, die sich bei Ihnen und/oder bei Personen in Ihrem Haushalt ergeben, dem Jobcenter unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen sind. Hierunter fallen z.B.

    • Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (> Onlinedienst „Aufnahme einer Beschäftigung“)
    • Geburt / Zuzug neuer Personen in Ihren Haushalt (> Onlinedienst „BG-Check-In“)
    • Änderung der Bankverbindung (> Onlinedienst „Bankverbindung“)
    • Änderung in Ihren Einkommensverhältnissen (> Onlinedienst „Einkommen)
    • Selbstauskunft über Ihre Vermögensverhältnisse (> Onlinedienst „Vermögen“)
    • Änderungen in den persönlichen Daten, z.B. Änderung des Familienstandes, des Aufenthaltstitels, der Sozialversicherung (Onlinedienst „Persönliche Daten“)
    • ….

    Über unsere entsprechenden Onlinedienste oder über unser Dokumentenportal können Sie uns Änderungen bequem mitteilen und die erforderlichen Nachweise (z.B. Arbeitsvertrag, Bankbestätigung, Nebenkostenabrechnung, Meldebescheinigung) direkt digital einreichen.

  • Was genau ist der BG-Check-In?

    Sofern neue Personen in Ihren Haushalt einziehen oder hinzukommen, bspw. durch Zuzug oder durch Geburt, benötigt das Jobcenter von dieser Person grundsätzlich die persönlichen Daten und auch Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Anderenfalls ist eine Prüfung, ob und wie sich Ihr bisheriger Leistungsanspruch ggf. ändert, nicht möglich. Die hierfür erforderlichen Daten und Unterlagen lassen sich einfach über den BG-Check-In erfassen und hochladen.

  • Was ist das Dokumentenportal / Kontaktcenter?

    Über das Dokumentenportal können Sie alternativ zur Post Unterlagen digital einreichen. Dies erspart Ihnen Zeit und Kosten.

    Sofern Sie bspw. bei uns einen Antrag gestellt haben, noch nicht alle Unterlagen eingereicht haben oder aufgefordert wurden, weitere Unterlagen vorzulegen, können Sie dies über das Dokumentenportal erledigen. Ebenso können Sie bspw. Gehaltsabrechnungen, Bewerbungsnachweise etc. hochladen.

    Auch können Sie uns im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten Veränderungen in Ihren persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnissen mitteilen und die entsprechenden Nachweise direkt hochladen (z.B. Änderungen bei Ihrer Miete, Vorlage einer Nebenkostenabrechnung, Änderungen in Ihren Einkommensverhältnissen etc.).

    Bitte beachten Sie, dass Widersprüche und ärztliche Gutachten NICHT über das Dokumentenportal eingereicht werden können!

    Wenn Sie gern einen persönlichen Termin mit oder einen Rückruf von Ihrer/m zuständigen Ansprechpartner:in vereinbaren möchten, können Sie dies ebenfalls über den Online-Service erledigen.

  • Was genau ist der KJC-Chatbot?

    Der KJC-Chatbot ist ein digitaler Assistent, d.h. ein technisches Dialogsystem, das Ihnen automatisiert und ohne menschliches Zutun allgemeine Fragen beantwortet. Bitte beachten Sie hierbei jedoch, dass er sich in der Aufbauphase befindet und noch Neues lernen muss. Wenn Sie dabei unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihr Feedback, welches Sie über den entsprechenden Link abgeben können.

  • Was ist das Nutzerkonto Bund?

    Das Nutzerkonto ermöglicht es Ihnen, sich digital gegenüber Behörden zu identifizieren, wenn Sie Verwaltungsleistungen beantragen, die dem sog. Portalverbund angeschlossen sind. Somit können Sie mit einem Konto ggf. verschiedene Verwaltungsleistungen beantragen.

    Weitere Einzelheiten hierzu und die Möglichkeit der Registrierung finden Sie hier.