Aktuelle Informationen
*** Corona: Hinweise und aktuelle Informationen ***
Corona-Warn-App
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Die Pro Arbeit ist derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen – persönliche Vorsprachen sind in keiner Abteilung möglich. Die Sprechstunden für Alleinerziehende und im Bereich Bildung und Teilhabe finden nicht statt. Die Bewerberbüros im Kreishaus und im Forum II sind geschlossen.
Wir sind jedoch weiterhin für Sie erreichbar:
- per Post
- Einwurf in den Briefkasten
- per Fax
- per E-Mail (servicecenter@proarbeit-kreis-of.de)
- per Telefon unter 06074/ 8058 -100
Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie auf Ihren Bescheiden oder in unserem Telefonverzeichnis.
Informationen zu Themen im Zusammenhang mit Corona finden Sie auch unter folgender Facebook-Seite der Pro Arbeit:
https://www.facebook.com/proarbeit.epm
Den vereinfachten Antrag auf SGB II Leistungen während der Corona-Krise finden Sie hier.
FAQ
Antworten auf die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Krise finden Sie hier:
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Wer kann Arbeitslosengeld II beantragen?
Die entsprechenden Hinweise und Informationen finden Sie hier.
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Wie kann ich einen Antrag stellen?
Grundsätzlich können Sie Ihren Antrag schriftlich, telefonisch oder per E-Mail stellen. Es ist jedoch erforderlich, dass Sie alle notwendigen Angaben machen, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.
Geben Sie unbedingt Ihre aktuellen Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Rufnummer) an, unter denen wir Sie erreichen können!
Informationen, welche Angaben von Ihnen ansonsten benötigt werden, ebenso wie die entsprechenden Antragsformulare finden Sie hier.
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Wo finde ich die entsprechenden Antragsformulare?
Diese finden Sie hier.
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Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Die entsprechenden Informationen finden Sie hier.
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Wie lange dauert es, bis die Leistungen ausgezahlt werden?
Dies lässt sich pauschal nicht beantworten. Je schneller Sie die benötigten Unterlagen einreichen, umso schneller können Ihr Antrag bearbeitet und die Leistungen –sofern ein Anspruch besteht- ausbezahlt werden.
Auch wir haben natürlich ein Interesse daran, Ihnen schnellstmöglich zu helfen.
Teilen Sie uns daher unbedingt Ihre aktuellen Kontaktdaten und Ihre Bankverbindung mit!
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Werden meine laufenden Leistungen gezahlt, obwohl die Pro Arbeit für den Publikumsverkehr aktuell geschlossen ist?
Ja, die Auszahlung der Leistungen ist sichergestellt. Wichtig ist, dass Sie uns eine aktuelle Bankverbindung mitgeteilt haben!
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Gibt es einen finanziellen Zuschuss zur Vorbereitung auf eine mögliche häusliche Quarantäne?
Nein, Kosten für eine vollwertige und ausgewogene Ernährung sind in den Regelbedarfen berücksichtigt. Mit den Ihnen hier zur Verfügung stehenden Mitteln ist eigenverantwortlich zu haushalten und selbständig zu entscheiden, welche Anschaffungen hiervon getätigt werden. Die Lebensmittelversorgung ist im Übrigen sichergestellt, so dass keine Notwendigkeit der Bevorratung besteht.
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Was genau ist das Sozialschutz-Paket?
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Gibt es noch andere oder weitere Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu bekommen?
Neben dem Arbeitslosengeld II gibt es noch eine Reihe von weiteren Sozialleistungen. Einige dieser Leistungen schließen jedoch den Bezug von Arbeitslosengeld II aus.
Arbeitslosengeld I erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
Kinderzuschlag erhalten Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Alle wichtigen Informationen hierzu finden Sie hier.
Wohngeld können Sie bei der Wohngeldbehörde des Kreises Offenbach beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Informationen zum Unterhaltsvorschuss erhalten Sie beim Fachdienst Jugend und Familie des Kreises Offenbach
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Ich bin Arbeitgeber und möchte Kurzarbeitergeld beantragen. An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich hierzu an die Bundesagentur für Arbeit. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur
Weiterführende Informationen zum Kurzarbeitergeld erhalten Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Ich habe einen Job, aber mein Arbeitgeber ist in Kurzarbeit gegangen und ich bekomme nicht mehr mein volles Gehalt. Was kann ich tun?
Wenn das gezahlte Kurzarbeitergeld nicht ausreicht, um Ihren und ggf. den Lebensunterhalt Ihrer Familie zu decken, stellen Sie schnellstmöglich einen Antrag auf Arbeitslosengeld II. Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.
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Ich wurde von meinem Arbeitgeber aufgrund der Corona-Krise entlassen. Welche Möglichkeiten habe ich?
Sofern Sie innerhalb der letzten 30 Monate mindestens ein Jahr (sozialversicherungspflichtig) beschäftigt waren, wenden Sie sich bitte (ebenfalls) zur Beantragung von Arbeitslosengeld I an die Bundesagentur für Arbeit.
Dies gilt nicht bei geringfügiger Beschäftigung, also für die sog. 450- EURO-Jobs.
Wenn Sie wissen, dass das Arbeitslosengeld I nicht zur Deckung Ihres und ggf. des Ihrer Familie Lebensunterhaltes ausreicht, stellen Sie daneben ebenfalls einen Antrag auf Arbeitslosengeld II. Wenn Sie sich diesbezüglich unsicher sind, stellen Sie bitte ebenfalls einen Antrag auf Arbeitslosengeld II.
Sofern Sie kein ganzes Jahr beschäftigt waren, stellen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II. Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.
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Ich bin selbständig und habe derzeit Einkommens-und Umsatzeinbußen. Was habe ich für Möglichkeiten?
Deutschland steht seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie vor einer historischen Herausforderung. Zur Eindämmung des Virus haben die Bundes- bzw. Landesregierung einschneidende Änderungen des öffentlichen Lebens beschlossen.
Das hat vor allem für Selbständige und Freiberufler (z.B. in den Bereichen Gastronomie, Messebau, Sport-Angebote etc.) teils gravierende wirtschaftliche Folgen.
Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass Sie trotz Selbständigkeit ggf. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Diese Sozialleistung orientiert sich
an den persönlichen und Einkommensverhältnissen aller Familienmitglieder, die in einem Haushalt zusammenleben und sichert das Existenzminium. Dieses Existenzminimum umfasst Ihre aktuellen Unterkunftskosten und finanzielle Mittel zum Lebensunterhalt abzgl. der vorhandenen Einkünfte. Die Leistungen beinhalten regelmäßig auch einen Krankenversicherungsschutz.Die Anträge auf Leistungen nach dem SGB II für Selbständige finden Sie hier:
Leistungen nach dem SGB II für Selbständige
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist grundsätzlich auch für Sie als selbständig Gewerbetreibender oder Freiberufler zugänglich, kann jedoch keine betrieblichen Verluste auffangen oder wirtschaftliche Hilfen zur Stabilisierung Ihrer Unternehmung bereitstellen.
Daher dürfen wir Sie zusätzlich darauf hinweisen, welche Maßnahmen für Sie als Unternehmer evtl. vorab beispielsweise als Soforthilfe zur Liquiditätssicherung Ihres Unternehmens in Betracht kommen, unabhängig davon, ob Sie Arbeitslosengeld II beantragen.
Nähere Infos zu diesen Hilfen für Selbständige - außerhalb des SGB II - finden Sie hier:
Weitere Hilfen für Selbständige außerhalb des SGB II