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Übergang ALG 1 in ALG 2 Hintergrund

Übergang ALG I in ALG II

Was muss ich tun, wenn mein Anspruch auf Arbeitslosengeld I erschöpft ist?

Bitte stellen Sie vier bis sechs Wochen (Empfehlung) vor Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld I einen regulären Antrag auf Arbeitslosengeld II. In der Regel tauschen die Agentur für Arbeit und das Jobcenter untereinander keine Unterlagen aus. Deshalb müssen Sie bei Antragstellung alle relevanten Unterlagen zusammen mit den Antragsformularen als Neuantrag einreichen.
 

Was muss ich beachten, wenn mein Arbeitslosengeld I nicht ausreicht und ich mehr Geld zum Leben und für die Miete benötige?

Bitte stellen Sie einen regulären Antrag auf Arbeitslosengeld II. Auch hier gilt, dass die Agentur für Arbeit und das Jobcenter keine Unterlagen untereinander austauschen.

Besonders wichtig:
Für die Arbeitsvermittlung der Person, die ALG I bezieht, ist weiterhin die Agentur für Arbeit zuständig. Urlaube und Arbeitsunfähigkeiten müssen Sie somit weiterhin der Agentur melden.

Für die übrigen Familienmitglieder (BG/Bedarfsgemeinschaft-Mitglieder) sind mit Antragstellung die Jobcoaches des Jobcenters zuständig. Diesen müssen alle relevanten Änderungen gemeldet werden. Die finanzielle Organisation der aufstockenden Leistungen erfolgt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft im Jobcenter.